Keine Genehmigung für Einsatz der Fracking-Technologie– Informationsstand muss weiter verbessert werden

Zu dem heute von der Landesregierung vorgestellten Fracking-Gutachten erklären Thomas Eiskirch, energiepolitischer Sprecher, und Norbert Meesters, umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der SPD: Das Gutachten zeigt deutlich auf, welche Risiken mit der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit Fracking verbunden sind.  

Vor der Zustimmung zu solchen Maßnahmen müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die eindeutige und nachvollziehbare Minimierung der Risiken durch Chemikalien, die beim Fracking eingesetzt werden. Dazu gehören belastbare Informationen über die besonderen geologischen, hydrogeologischen und wasserchemischen Verhältnisse vor Ort. Und dazu gehört auch die einwandfreie Lösung der Entsorgung des verunreinigten Rückflusses.

„Besondere Bedeutung hat für uns der Wasserschutz. Das Gutachten zeigt, dass das Fracking-Verfahren erhebliche Risiken für die Wasserqualität zur Folge haben kann. Wasser ist das Lebensmittel Nummer 1 und muss besonders geschützt werden. Deshalb begrüßen wir die Empfehlung der Studie, Wasserschutzgebiete und Trinkwassergewinnungsgebiete zur Tabuzone zu machen“ betont Norbert Meesters. Die Gutachter empfehlen auch, deutlich zwischen Erkundungsbohrungen von Erdgasbeständen, ohne Fracking, und sogenannten Aufsuchungs- und Gewinnungsmaßnahmen mit Fracking zu unterscheiden.

„Für Tiefbohrungen, die im Rahmen der Erkundung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten ohne Fracking abgeteuft werden, sollten zukünftig die gleichen Anforderungen gelten wie auch für andere Tiefbohrungen z.B. in der Geothermie, der seismischen Erkundung oder bei konventioneller Erdgasförderung,“ sagt Thomas Eiskirch.

Der Erlass („Moratorium“) der Landesregierung zur Förderung unkonventionellen Erdgases vom 18.November 2011 war an die Vorlage der Ergebnisse des Gutachtens gebunden. Dieser Erlass ist im Hinblick auf die nun vorliegenden Ergebnisse des Gutachtens zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern.

Zudem belegt das Gutachten aus NRW wie die gestern vom Umweltbundesamt vorgestellte Fracking-Studie, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen auch für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verpflichtend werden müssen. Dies hat die NRW-Landesregierung bereits in ihrer bislang von CDU und FDP blockierten Bundesratsinitiative vom Juni 2011 gefordert.

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