Adelmann für Erhalt der Bonner Ministerien – Bewährte Aufgabenteilung zwischen Bonn und Berlin soll bleiben

Der vor über 20 Jahren durch den Bundestag getroffene Entschluss, den Regierungssitz von Bonn nach Berlin zu verlegen, wurde seinerzeit von allen Beteiligten akzeptiert. Ebenso akzeptiert wurde die dauerhafte Präsenz des Bundes in Bonn.

Der Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen mündete im Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) vom 26. April 1994, das eine gerechte Arbeitsteilung zwischen der Hauptstadt der wiedervereinigten Bundesrepublik und der Region Bonn festlegte.

Dieses Gesetz gilt unverändert fort. Es ist daher Grundlage für alle Diskussionen und Entscheidungen rund um die Organisationsstruktur von Bundesministerien.

Geist und Text des Gesetzes legen

  • die dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn mit ihren umliegenden Regionen,
  • die Wahrnehmung von Regierungstätigkeiten auch in der Bundestadt Bonn, den Erhalt und die Förderung politischer Funktionen in der Bundestadt Bonn und
  • den Ausbau Bonns als einzigem deutschem Standort der Vereinten Nationen, als Kompetenzzentrum für Internationale Zusammenarbeit, nationale, internationale und supranationale Einrichtungen sowie als Wissenschafts- und Kulturstandort in der Bundesstadt Bonn fest.

Unter dieser Prämisse muss die dauerhafte und faire Arbeitsteilung in der Bundesrepublik erhalten bleiben. Gleichwohl das Gesetz einen Verbleib des Großteils der Beschäftigten am Standort Bonn vorsieht, wurde das Verhältnis der Beschäftigtenzahlen zwischen Bonn und Berlin bereits zu Ungunsten Bonns strapaziert.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat über viele Jahre hinweg stets betont, dass sie sich zum Berlin/Bonn-Gesetz und der darin festgeschriebenen Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn bekennt. In diesem Einsatz für den Standort Bonn auf der Grundlage des Berlin/Bonn-Gesetzes konnte und kann sie auf die Unterstützung des nordrhein-westfälischen Parlaments vertrauen.

Der Landtag beschließt:

  1. Der Landtag Nordrhein-Westfalen steht weiterhin uneingeschränkt zum Berlin/Bonn-Gesetz und den darauf aufbauenden Beschlüssen, die die bewährte und dauerhafte Aufgabenteilung zwischen Bonn und Berlin garantieren.
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert, weiterhin alle Bestrebungen zurückzuweisen, das Berlin/Bonn-Gesetz auszuhöhlen und die der Bundesstadt Bonn und dem Land Nordrhein-Westfalen gegebenen Zusagen infrage zu stellen.
  3. Der Landtag fordert die Bundesregierung, den Bundesrat und den Deutschen Bundestag auf, sich klar zur Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin zu bekennen. Es gibt keinen Grund, an der bewährten und dauerhaften Aufgabenteilung zwischen Bonn und Berlin zu rütteln.
  4. Der Landtag fordert die Bundesregierung auf, notwendige Organisationsentscheidungen an den Buchstaben und Geist des Berlin/Bonn-Gesetzes auszurichten. Eine Aushöhlung des Gesetzes „durch die Hintertür“ wird zurückgewiesen.
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