Tatkraft vor Ort

Politik immer wieder dem Praxistest unterziehen. Das ist ein zentrales Merkmal des Regierungsstils von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, dem sich Dr. Roland Adelmann gern und aus Überzeugung anschließt.

In unregelmäßigen Abständen arbeitet Roland Adelmann in einem Betrieb, einer sozialen Einrichtung, in einer Verwaltung oder in einem Dienstleistungsunternehmen. Dort lernt er von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Er kommt mit Menschen zusammen, deren Lebenswirklichkeit eine ganz andere ist als etwa die der Regierungsmitglieder oder der Politiker. „Politik muss geerdet werden. Nur wenn man ganz nah dran ist bei den Menschen, kann man auch gut Politik für sie machen.“

Die Tatkraft-vor-Ort-Einsätze finden grundsätzlich ohne Pressebegleitung statt. Auf den Einsätzen diskutiert Roland Adelmann mit den Menschen aus den Betrieben über seine Erfahrungen und Eindrücke und über das, was den Menschen aktuell auf den Nägeln brennt.

Wie viele Flüchtlinge werden in Deutschland erwartet?

Die aktuellsten Prognosen (Stand September 2015) gehen davon aus, dass rund 800.000 Flüchtlinge im Jahr 2015 in Deutschland einen Asylantrag stellen werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 wurden etwa 202.000 Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Da die Stellung der Anträge durch die hohe Zahl der Flüchtlinge verzögert wird, könnte die Anzahl der Menschen, die insgesamt nach Deutschland kommt, höher liegen.

Die meisten der Flüchtlinge kommen aus Syrien. Laut der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg haben zwischen Januar und Juli 2015 42.100 Syrer einen Asylantrag gestellt. 86 Prozent der Anträge wurden angenommen.

Wie viele der Flüchtlinge kommen nach NRW, wie viele nach Oberberg?

Die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer wird in Deutschland mit dem Königsteiner Schlüssel geregelt. Dabei werden das Steueraufkommen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und die Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung) des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt, die Quote wird jedes Jahr neu berechnet. Der Königsteiner Schlüssel sieht für Nordrhein-Westfalen derzeit einen Anteil von rund 21,2 Prozent aller Flüchtlinge in Deutschland vor. Daher werden in NRW im laufenden Jahr rund 170.000 Asylsuchende erwartet . NRW nimmt damit vor Bayern (15 Prozent) die meisten Menschen in Deutschland auf.

Da die Zahl der ankommenden Flüchtlinge derzeit stetig steigt, könnten im Jahr 2016 über 200.000 Menschen nach NRW kommen. Nordrhein-Westfalen nimmt damit mehr Flüchtlinge auf als Frankreich und Italien zusammen.

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Im Oberbergischen Kreis betreibt das Land NRW derzeit drei Einrichtungen für Flüchtlinge: eine Notfallaufnahmestelle in`Gummersbach-Strombach sowie die beiden Erstaufnahmeeinrichtungen im VdK-Heim Marienheide sowie der Paul-Gerhardt-Grundschule in Ründeroth. Wie viele Flüchtlinge den Kommunen im Oberbergischen Kreis zugeteilt werden, lässt sich nicht genau sagen, da sich die Zahl jeden Tag (!) verändert und es keine festgelegten Verteilungsschlüssel innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen gibt.

Arbeit und Wirtschaft
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NRW ist ein starkes Land. Mit seiner Wirtschaftsleistung von 600 Milliarden Euro pro Jahr steht es auf Platz 7 der europäischen Volkswirtschaften. Kein anderes Bundesland erhält mehr ausländische Direktinvestitionen. Jeder vierte deutsche hidden champion (Weltmarktführer) kommt aus NRW.

Damit das so bleibt, ist und bleibt Wirtschaftsförderung eine der großen Herausforderungen unserer Städte und des oberbergischen Kreises. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 25 Milliarden Euro für Forschung und Bildung zur Verfügung stellen – mehr als ein Drittel des Landeshaushalts und so viel wie nie zuvor. NRW bricht in ein neues Zeitalter auf: Es wird zum Land der Industrie 4.0 – mit intelligenten und digitalisierten Produktions- und Dienstleistungsketten.

Dies kann und darf natürlich nicht bedingungslos geschehen. Die meisten Arbeitsplätze befinden sich nach wie vor im Handwerk und in kleinen bis mittelständischen Betrieben. Diese gilt es vorrangig als heimische Unternehmen zu unterstützen. Auftragsvergaben an Unternehmen im Oberbergischen führen nicht nur zu besserer Ausführungsqualität, sondern auch zu besserer Gewährleistung.

Betriebe, die ausbilden und sich zudem an tarifliche Normen halten, sind eindeutig bei Vergaben von Aufträgen zu bevorzugen. Die gute Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Schulen ist in allen Schulformen zu unterstützen. Die Möglichkeit, nach dem Besuch einer hiesigen Schule, anschließend im Oberbergischen eine Berufsausbildung zu absolvieren stellt ein lohnendes Ziel dar!

Einen großen Erfolg konnten wir in der Bundespolitik nun endlich verbuchen: Der Mindestlohn von 8,50 Euro ist Gesetz und ein großer Schritt in Richtung einer sozialeren und gerechteren Arbeitswelt.

Tatkrafttag auf dem Bauernhof

Ein Arbeitstag auf dem Bauernhof von Landwirt Christoph Braun, das war als „Tatkraft-Tag“ für den SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Roland Adelmann angedacht. Und ein echter Arbeitstag ist es dann auch geworden.

6.30 Uhr im oberbergischen Hähnen. Es war ein kalter, verschneiter Morgen als der SPD-Politiker in Gummistiefeln und Arbeitskleidung von Christoph Braun und seiner Familie empfangen wurde. Es ging direkt in den Stall an die Arbeit, denn hier warteten bereits die 100 Rinder auf das morgendliche Melken. „Trotz modernster Technik haben die Kühe hier noch ihre naturnahen Lager auf Stroh“, freute sich Adelmann – was allerdings einen viel höheren Pflegeaufwand bedeutet, wie er von Christoph Braun erfuhr. Die Reinigung der Anlagen, Kälber versorgen und diverse Arbeiten in den Stallungen gehörten ebenso zum morgendlichen Pflichtprogramm.

Nach einem kräftigen Frühstück ging es weiter zur Enthornung der Jungkälber unter tiefer Sedierung (Betäubung). Dr. Roland Adelmann, der vor seinem Landtagsmandat lange als Kinder- und Jugendarzt gearbeitet hat, konnte sich hier von der korrekten tierschutzgerechten Durchführung der Maßnahme selbst überzeugen. Frau Braun zeigte ihm noch die Besamung eines Rindes und erläuterte die Besonderheiten bei der Aufzucht der daraus resultierenden Kälber.

Als im Bund deutscher Milchviehhalter BDM organisierter Landwirt nutzte Christoph Braun die Gelegenheit zusammen mit Axel Schneider, Michael Braun und Rolf Caspari in einem mittäglichen Gespräch die Schwierigkeiten der ländlichen kleinen und mittelgroßen Betriebe genauer darzustellen. Die Notwendigkeit an mehrere Molkereien liefern zu können, stieß bei dem Landtagsabgeordneten Roland Adelmann auf offene Ohren. Hieraus ergibt sich die Chance, einen höheren Milchpreis verhandeln zu können. Nur ein fairer Milchpreis eröffnet überhaupt die Möglichkeit, gute Bedingungen für den Erhalt einer funktionierenden, naturnahen Milchwirtschaft zu erreichen.

Gesunde wirtschaftliche Verhältnisse führen dementsprechend zum Erhalt einer landschaftskonformen und tiergerechten Haltung. „Die Schwierigkeiten einiger Höfe, ohne wirtschaftliche Perspektive, einen geeigneten Nachfolger zu motivieren sind sehr gut nachzuvollziehen“ fasste Roland Adelmann abschließend zusammen.

Die Versorgung der Großtiere mit maschineller Mischung des Futters und die anschließende Verteilung war die Nachmittagsaufgabe. Hier zeigte Herr Braun anhand des gerade erfolgten Ausfalls einer Maschine, die notwendige langfristige Finanzplanung solcher Investitionen auf. Waren noch in den achtziger Jahren der Literpreis für Milch und Diesel etwa gleich hoch, so stellt das extrem niedrige Niveau des heutigen Milchpreises ein erhebliches Hemmnis für langfristige Investitionen dar.

Der auch körperlich anstrengende Tag wurde beendet mit dem erneuten Melken der Kühe und fand dann nach 20 Uhr seinen Abschluss in der gemütlichen Küche des Bauernhofes. Hier ließ Roland Adelmann den Tag noch einmal Revue passieren und schilderte seine Eindrücke von der harten Arbeit, bedankte sich für die intensiven Gespräche sowie für den Einblick in den Aufbau und die Bedeutung einer ländlichen Hofstruktur. Sein ganz besonderer Dank galt Frau Braun, die mit gesunden und leckeren Mahlzeiten dafür gesorgt hat, dass dieser Tag sehr gut überstanden werden konnte.

Woher und wie kommen die Flüchtlinge nach NRW?

Derzeit kommen die Flüchtlinge hauptsächlich aus Syrien, Serbien, Mazedonien, Albanien und dem Kosovo. Aber auch im geringeren Maße aus dem Irak und Afghanistan sowie aus zentralafrikanischen Staaten, wie Eritrea, Nigeria und Guinea. Sie fliehen vor Krieg oder Verfolgung und fürchten dort um ihr Leben. Sie kommen mit Bussen, Bahnen, Autos und zu Fuß nach Deutschland.

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Schule und Bildung
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Das Ziel in den Bereichen Schule und Bildung ist klar gesteck: Gute und kostenlose Bildung für alle!

Denn in unseren Augen ist Bildung ein Grundrecht. Daher müssen wir weiter dafür sorgen, dass jeder die Möglichkeit hat, seine Fähigkeiten zu entfalten. Hierzu gehört:

  • kostenlose Kindergartenplätze
  • Sanierung aller Schulen
  • gemeinsames Lernen auch für Kinder mit Behinderungen
  • längeres gemeinsames Lernen auch für unterschiedliche Leistungsfähigkeiten
  • keine Umwandlung von Schulformen gegen den Elternwillen
  • keine Studiengebühren

Ziel ist es, eine positive Schulerfahrung bei allen Kindern zu erreichen. Bildung darf nicht von der Herkunft abhängen, sondern das individuelle Leistungsvermögen muss entscheidend sein.

Die SPD hat alle ihre Wahlversprechen gehalten. Wir haben die Studiengebühren abgeschafft, das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei gemacht, die Investitionen im Bildungssektor deutlich verstärkt und endlich einen Schulfrieden im Lande herbeigeführt. Und in diese Richtung wollen wir weiterarbeiten: zum Wohle aller Kinder und jungen Menschen in NRW.

Besuch bei Metallbau Rau in Nümbrecht
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Der Betrieb ist spezialisiert auf Treppen- und Geländerbau sowie Spezialanfertigungen nach individuellem Kundenwunsch. Anfangs skeptisch („Ob der das wohl kann…?“) dann freudig („Jo, der kann das!“) wurde Roland in die Arbeit integriert. Es folgte unter fachkundiger Anleitung die Anfertigung eines Trägers für eine Skibox. Anschließend die Mitarbeit an einem Geländer, welches kurz vor der Montage stand. Am Schluss stand fest, dass es allen Spass gemacht hat und das handwerkliche Tätigkeit gut geeignet ist Politiker wieder „zu erden“. Denn nur so versteht man, dass nicht jeder Beruf, gerade wenn er körperlich großen Einsatz fordert, bis zu einer Altersgrenze von 67 geeignet ist.

Wie hat die Landesregierung auf die dramatisch gestiegenen Zugangszahlen reagiert?

Die Landesregierung hat es geschafft, die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), in denen die Flüchtlinge registriert und ärztlich untersucht werden, erheblich zu erweitern: Hier wurden die Kapazitäten von 600 Plätzen im Jahr 2012 auf aktuell 2.330 Plätze aufgestockt. Ende 2015 werden es voraussichtlich rund 4.400 Plätze sein. Das bedeutet eine Steigerung um 700 Prozent.

Die Regelplätze wurden von 1.800 Plätzen auf aktuell 10.735 erhöht. Das ist mehr als eine Verfünffachung. Zurzeit können rund 42.000 Menschen in allen Landeseinrichtungen untergebracht werden (Notunterkünfte eingerechnet).

Die unvorhergesehen hohen Zugangszahlen in den Sommermonaten konnten nur bewältigt werden, weil das Land über die zuständigen Bezirksregierungen Amtshilfe bei den Kommunen ersucht und in Anspruch genommen hat. Rund 9.000 Notunterkünfte wurden zwischen dem 20. Juli und dem 14. August 2015, das heißt, innerhalb kürzester Zeit durch die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden für das Land bereitgestellt.

Natürlich müssen die Bemühungen des Landes fortgesetzt werden. Da auch die Flüchtlingsströme weiterhin anhalten werden. Derzeit gibt es in NRW 167 Landeseinrichtungen: 5 Erstaufnahmestandorte, 21 Zentrale Unterbringungseinrichtungen sowie 141 Notunterkünfte.

Klimaschutz und Energieversorgung
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In NRW werden etwa 30 Prozent des in Deutschland benötigten Stroms erzeugt. Nordrhein-Westfalen hat damit eine besondere Verantwortung für das Gelingen der Energiewende. Wir wollen, dass das Energie- und Industrieland NRW mit zahlreichen energieintensiven Unternehmen als größter Kraftwerksstandort und Stromlieferant sowie als Innovationsschmiede für Produkte und Prozesse gestärkt wird. Der Klimaschutz wird so zum Fortschrittsmotor für NRW.

Klimaschutz und Energieversorgung sind eng miteinander verbunden. Für zukünftige Generationen wird unser heutiges Verhalten entscheidend sein! Zahlreiche unserer öffentlichen Gebäude wurden in den vergangenen Jahren aus Mitteln des Konjunkturpakets II energetisch saniert. Dies ist ein richtiger Schritt.

Zugleich investieren Privatleute und unsere ortsansässigen Firmen in erneuerbare Energien (Fotovoltaik, Biomasseverwertung). Dies gilt es zu unterstützen.

Die richtige Richtung ist in Richtung erneuerbarer Energien eingeschlagen und wird mit einer rot-grünen Landesregierung auch dauerhaft so bleiben. Der beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie nach Fukushima ist damit der einzig richtige Weg.

Ein Schritt ist die Förderung der kommunalen Unternehmen oder auch die Neugründung von kommunenübergreifenden Stadtwerken. Hiermit bietet sich die Möglichkeit, von großen Energiekonzernen losgelöst, direkt ökologisch vernünftige Investitionen zu tätigen. Das dies preiswerter und für den Bürger servicefreundlicher ist, zeigt sich an vielen Stellen im Oberbergischen.

Praktikum im Behindertenzentrum Morsbach

Die Aufnahme auf jeder der beiden Stationen war ausgesprochen herzlich. Ein Mithelfen bei der Versorgung der Bewohner war erst nach einiger Zeit möglich, denn jeder Besucher sollte sich die Zeit mitbringen erst einmal kennengelernt zu werden. Beeindruckend war die intensive und liebevolle Zuneigung des Personals für jeden Bewohner. Die professionelle Versorgung war immer darauf abgestimmt gleichzeitig individuell zu fordern und zu fördern. Mit einer Engelsgeduld wurde jedem die Zeit gegeben seine Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Das hier ein familiäres Verhältniss zwischen allen Beteiligten ganz normal ist, war immer zu spüren.

Von der Leiterin des Behindertenzentrums Frau Heike Schmidt wurde die allgemeine Situation und die besonderen Probleme der geistig schwerstbehinderten Personen gerade im Hinblick auf neue Betreuungsgesetze  erläutert. Nach den Gesprächen und dem Einblick in die tägliche Arbeit des Zentrums ist es deutlich geworden, dass spezielle Anforderungen auch Sonderregelungen notwendig machen. So sind große Wohnzimmer, die das Zusammenleben der geistig und körperlich mehrfach schhwerstbehinderten Menschen erst ermöglichen, auch bei neuen Bauvorhaben absolut notwendig und sollten, anders als bisher, auch finanziert werden dürfen.

Welche Unterbringungseinrichtungen sind noch geplant?

Zu den bereits länger bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in Bielefeld und Dortmund sind in diesem Jahr neue EAE in Unna und im Kreis Siegen-Wittgenstein (Standorte Burbach und Bad Berleburg) dazugekommen. Weitere Einrichtungen in Essen und Mönchengladbach Rheindahlen befinden sich im Aufbau und sollen zum Jahreswechsel beziehungsweise spätestens bis Mitte 2016 in Betrieb gehen.

Es werden 2015 noch weitere Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) eingerichtet, beispielsweise in Bad Salzuflen, Möhnesee, Niederkrüchten, Wegberg, Euskirchen, Sankt Augustin, Linnich und Ahlen.

Die Plätze in den Notunterkünften (NU) werden erhalten, erweitert oder abgebaut, das richtet sich jeweils nach den tatsächlichen Flüchtlingszahlen sowie nach neu geschaffenen weiteren festen EAE- und ZUE-Plätzen.

In den derzeitigen Planungen ist eine Erweiterung der Unterbringungsplätze in den Landeseinrichtungen (EAE, ZUE und NU) auf bis zu 72.000 vorgesehen.

Notunterkünfte werden dabei bedarfsabhängig betrieben, das heißt Notunterkünfte in Turnhallen wird es als „ultima ratio“ auch zukünftig geben. Die Zahl der Notunterkünfte soll jedoch möglichst reduziert werden.

Je mehr Plätze geschaffen werden, desto größer wird auch der organisatorische Aufwand für Verwaltung und Logistik. Die Landesregierung versucht daher, größere Unterbringungseinheiten zu schaffen, um so ebenfalls die Notunterkünfte zu verringern – und um den auf den Kommunen lastenden Druck zu verringern. Das Land durchforstet die landeseigenen Immobilien nach geeigneten Hallen und Freiflächen und ist mit dem Bund sowie mit Unternehmen und Kirchen im Gespräch. Auch die Nutzung von winterfesten Großzeltanlagen wird dabei als temporäre Lösung in Betracht gezogen, um drohende Obdachlosigkeit der zu uns kommenden Menschen zu vermeiden.

Für die Unterbringung der Flüchtlinge, die bereits den Städten und Gemeinden zugewiesen wurden, hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) als landeseigener Betrieb bereits 65 leerstehende Gebäude angeboten. Davon werden inzwischen 29 Häuser für rund 3.000 Asylsuchende genutzt. Fortlaufend werden weitere Flächen evaluiert. Zudem richtet der BLB ehemalige Kasernen, die dem Bund gehören, als neue Landes-Unterkünfte mit her. Darin sollen weitere 3.500 Menschen untergebracht werden.

Sicherheit
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Als Landkreis haben wir im Oberbergischen immer mit langen Wegstrecken der Polizei, Feuerwehr und der medizinischen Rettungskräfte zu kämpfen.

Aufgrund unermüdlichen Einsatzes der vielen freiwilligen Einsatzkräfte sind die Anfahrtszeiten bei den Helfern überwiegend gut, zum Teil sogar sehr gut. Diese kann nur erreicht werden, wenn die Feuerwehren auch an kleineren Standorten weiterhin erhalten werden!

Das Netz der medizinischen Rettungskräfte darf nicht ausgedünnt werden, da sonst die Anfahrtszeiten inakzeptabel werden. So ist ein neuer Standort in der Gemeinde Reichshof ein wichtiges Ziel und ist in diesem Jahr endlich in die Bedarfsplanung aufgenommen worden.

Im Jahr 2013 haben wir zudem mit dem Krankenhausbedarfsplan ein zukunftsfähiges Konzept erstellt, um die medizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin gewährleisten zu können.

Aus Sicherheitsaspekten können und dürfen insbesondere die nächtlichen Polizeistreifen nicht gekürzt werden. Hier ist das Ziel in allen Gemeinden rund um die Uhr rasch Hilfe erreichbar zu haben. Aus Landespolitischer Sicht ist notwendig, den Einsatzkräften in Oberberg sowohl genügend Personal zur Verfügung zu stellen, als auch diese mit gutem Material auszustatten.

Wann werden die Flüchtlinge den Kommunen zugewiesen?

In diesem Jahr sind bereits rund 144.000 Flüchtlinge in NRW angekommen, die für die Dauer ihres Asylverfahrens menschenwürdig untergebracht werden müssen: erst für wenige Tage in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und dann für einige Wochen in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes. Wann die Flüchtlinge die ZUE verlassen können und in die kommunalen Unterkünfte kommen, hängt vom Verfahrensstand beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab: Sobald das BAMF entscheidet, dass ein Asylverfahren durchgeführt wird, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten, werden die Flüchtlinge den einzelnen Kommunen zugewiesen. Dort warten sie den Abschluss ihres Verfahrens ab.

Sport
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Als Arzt brauche ich Ihnen nicht lange zu erklären, dass mir ein gutes Sportangebot am Herzen liegt. Unsere Vereine leisten täglich hervorragende Arbeit für das körperliche Wohl von Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Gleichzeitig stellen sich unsere ehrenamtlich tätigen Trainerinnen und Trainer der Aufgabe, auch alle Kinder sozial zu integrieren. Hiermit wird nicht nur ein Beitrag für unsere Gesundheit, sondern auch für den sozialen Frieden und den Umgang miteinander geleistet. Als Folge hieraus spart die Öffentlichkeit nachweislich Kosten im Gesundheitswesen und im Sozialbereich.

Diese positive Arbeit der Vereine gehört ohne irgendwelche Einschränkungen unterstützt!

Sport ist die beste Prävention!

Mit welchen Zuschüssen des Bundes werden die Kommunen entlastet?

Beim Asylgipfel Ende September hat der Bund den Ländern und Kommunen umfangreiche Unterstützung in der Bewältigung der Flüchtlingssituation zugesagt. Zusätzlich zu den bisherigen Zahlungen hat Finanzminister Wolfgang Schäuble für das Jahr 2015 eine weitere Milliarde Euro für die Länder freigegeben. Im Jahr 2016 werden voraussichtlich 2,68 Milliarden Euro an die Länder und Kommunen gegeben. Grundlage für diese Zahlung ist eine Pauschale von 670 Euro, die der Bund monatlich pro Flüchtling vom Tag der Erstregistrierung bis zum Ende des Aslyverfahrens (durchschnittlich fünf Monate) zahlen wird. Zudem werden die Länder mit 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau sowie 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge entlastet.

Insgesamt wird der Bund im Jahr 2016 voraussichtlich neun Milliarden Euro in die Hand nehmen, um die Flüchtlingssituation zu bewältigen. Neben den beschlossenen Zuweisungen an die Länder investiert der Bund drei Milliarden Euro in Sozialhilfeleistungen an anerkannte Asylbewerber und für den Ausbau des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will zur Refinanzierung die geplanten Haushaltsüberschüsse sowie ein kleines Sparpaket für die Bundesministerien nutzen. Die Erhöhung von Steuern wurde von Kanzlerin Angela Merkel ausgeschlossen.

Das Land NRW erhält durch diese Maßnahmen insgesamt 216 Millionen Euro. „Wir reichen den NRW-Anteil von 216 Millionen Euro eins zu eins an die Kommunen weiter“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Über das weitere Verfahren werden das Land und die Kommunalen Spitzenverbände noch in diesem Jahr beraten.

Jäger setzt große Hoffnungen darauf, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge personell mit tausenden zusätzlichen Entscheidern besser ausgestattet wird. Schnellere Asylverfahren seien ein Schlüssel für die Lösung eines großen Problems. Minister Jäger: „Vielen, die absehbar bei uns keinen Anspruch auf Asyl haben, wird dann schnell klar werden, dass sie keine Chance haben, in Deutschland zu bleiben.“ Das sei eine wichtige Botschaft für die Heimatländer, um deutlich zu machen, dass es sich nicht lohnt, das letzte Hab und Gut aufzugeben, um später vor dem Nichts zu stehen.

Kommunalpolitik
kommunalpolitik

Unsere Kommunen können sich nur dann weiterentwickeln, wenn wir für ausreichende Finanzen sorgen.

Für unsere Gemeinden ist die Haupteinnahmequelle die Gewerbesteuer und die Zuweisungen vom Land NRW. Nachdem unter der CDU/FDP-Regierung jahrelang die Zuweisungen immer geringer wurden, hat sich das nun zum Glück geändert. Unter der Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wurden die Schlüsselzuweisungen erstmalig wieder erhöht! Allein für den Oberbergischen Kreis bedeutete diese Steigerung 26 Prozent mehr Geld vom Land.

Wir brauchen weiter die Schlüsselzuweisungen und Zuschüsse vom Land für alle unsere Gemeinden. Unter der rot-grünen Landesregierung wird es diese weiter geben.

Zudem wurde mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen ein wichtiger und solidarischer Schritt in die zukünftige Aufstellung der kommunalen Finanzen gemacht. Nur gemeinsam können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die eigenen Finanzisituationen in den Griff bekommen. Eine gemeinsame Anstrengung, die sich auszahlen wird.

Mit welchen Landeszuschüssen werden die Kommunen unterstützt? (AKTUALISIERT)

AKTUALISIERUNG VOM 23.10.2015

Für das Jahr 2016 erklärt sich das Land bereit, den Kommunen pro Flüchtling 10.000 Euro zu bezahlen. Ein großer Teil dieses Geldes stammt aus der vom Bund in Aussicht gestellten Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling, die ein zu eins an die Kommunen weitergegeben werden soll. Zusätzlich hat sich das Land bereit erklärt, auch die Kosten für rund 13.600 aus humanitären Gründen geduldete Flüchtlinge zu übernehmen. Dafür mussten die Städte bislang alleine aufkommen. Insgesamt erhalten die Kommunen nun fast ein Drittel mehr Geld als bisher. Für 2017 konnte noch keine Einigung erreicht werden.

Die Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung von der Bundes- sowie der Landesebene. Auf verschiedenen Flüchtlings- und Asylgipfeln wurden diese Zuschüsse in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich erhöht, um die Kommunen spürbar zu entlasten.

Das Land NRW hat die Zahlungen für Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge kontinuierlich aufgestockt auf bislang 215 Millionen Euro. Derzeit plant das Land eine neue Stichtagsregelung für die Zuschüsse im Jahr 2016. Nach aktueller Gesetzeslage würde die Höhe der Zuschüsse anhand der konkreten Flüchtlingszahlen vom 1. Januar 2015 berechnet werden. Seit diesem Tag leben allerdings sehr viele Flüchtlinge mehr in Nordrhein-Westfalen. Die Kommunen würden die Unterstützung für diese Menschen erst mit zwölfmonatiger Verzögerung erhalten. Daher werden die Zuschüsse nun nach den prognostizierten Flüchtlingszahlen für den 1. Januar 2016 berechnet. Sobald die genauen Zahlen für diesen Stichtag vorliegen, werden die Zahlungen dann genau angepasst.

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten durch diese Änderung 931 Millionen Euro mehr Zuschüsse durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) im Haushaltsjahr 2016. Insgesamt gehen vom Land in 2016 über dieses Gesetz voraussichtlich 1,37 Milliarden Euro an die Kommunen, im Jahr 2015 kommen 217 Millionen hinzu (also insgesamt 432 Millionen Euro in 2015).

Der Oberbergische Kreis profitiert wie folgt von der Gesetzesänderung:

Kommune Voraussichtlicher Gesamtbetrag der FlüAG-Pauschalen im Jahr 2016 Davon: Zusätzliche FlüAGPauschalen aufgrund geänderter Stichtagsregelung
Bergneustadt 1,5 Mio Euro 1,0 Mio Euro
Engelskirchen 1,6 Mio Euro 1,1 Mio Euro
Gummersbach 3,9 Mio Euro 2,6 Mio Euro
Hückeswagen 1,3 Mio Euro 0,9 Mio Euro
Lindlar 1,8 Mio Euro 1,3 Mio Euro
Marienheide 1,2 Mio Euro 0,8 Mio Euro
Morsbach 1,0 Mio Euro 0,6 Mio Euro
Nümbrecht 1,5 Mio Euro 1,0 Mio Euro
Radevormwald 1,8 Mio Euro 1,2 Mio Euro
Reichshof 1,8 Mio Euro 1,2 Mio Euro
Waldbröl 1,6 Mio Euro 1,1 Mio Euro
Wiehl 2,0 Mio Euro 1,4 Mio Euro
Wipperfürth 2,0 Mio Euro 1,3 Mio Euro

Weitere Zahlungen im Bereich Flüchtlinge

Das Land stellt für 2015 zusammen mit dem Geld aus dem 2. Nachtrags-Haushalt gegenwärtig insgesamt circa 840 Millionen Euro für Flüchtlinge zur Verfügung und hat damit die Zuwendungen im Vergleich zu den Vorjahren nochmals deutlich aufgestockt.

Neben zusätzlichen Beträgen für die Unterbringung und Versorgung der Menschen in den Kommunen sind beispielsweise nochmals 22 neue Richterstellen in den Haushalt 2015 eingestellt worden, um die gerichtlichen Verfahren im Hinblick auf die gestiegenen Fallzahlen zu beschleunigen. Weitere zusätzliche Haushaltsmittel sind bestimmt für die Unterrichtung der Flüchtlingskinder an Schulen sowie für die Unterbringung in Kindergärten. So sind zum Beispiel 310 weitere Lehrerstellen für die Förderung der deutschen Sprache und zur Beratung der Familien sowie 674 neue Lehrerstellen für die gestiegenen Schülerzahlen vorgesehen. 2015 werden insgesamt 2.600 zusätzliche OGS-Plätze finanziert.

Zusätzlich wird das Land NRW mit einem 3. Nachtrags-Haushalt weitere 900 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieses Hilfspaket soll in einem verkürzten Verfahren durch das Landesparlament gebracht werden, damit das Geld schon im Oktober an die Kommunen und Landesbehörden gegeben werden kann. „Mit dem Hilfspaket schaffen wir die Voraussetzung, dass wir Flüchtlingen ein menschenwürdiges Unterkommen und eine dringend notwendige Integration bieten können. Dafür bringt die Landesregierung 900 Millionen Euro auf – ohne neue Kredite aufzunehmen“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

Von den eingeplanten Mehrausgaben entfällt mit 863 Millionen Euro der Löwenanteil auf das Innenministerium: Allein 313 Millionen Euro setzt die Landesregierung für Aufnahme, Transport und Versorgung von Asylbewerbern an. Weitere 152 Millionen Euro stellt das Land für bis zu 50.000 Unterkunftsplätze bereit. Das Schulministerium kann mit 35 Millionen Euro 2.625 Lehrerstellen einrichten, um Unterricht für Flüchtlingskinder zu gewährleisten. 380 Kräfte sollen in den Bezirksregierungen ehrenamtliche Helfer bei der Betreuung der Asylbewerber entlasten. Das Justizministerium wird mit 76 Stellen im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit für schnellere Asylverfahren sorgen. Insgesamt werden durch den Nachtragshaushalt 3.102 Stellen geschaffen.

Die zusätzlichen Ausgaben werden durch prognostizierte Steuermehreinnahmen in gleicher Höhe ausgeglichen. Bis Jahresende steigen die Einnahmen demnach auf 63,4 Milliarden Euro. Walter-Borjans: „Wir planen trotz hoher Belastungen mit einer unveränderten Neuverschuldung von 1,9 Milliarden Euro. Das verdanken wir steigenden Steuereinahmen und einer realistischen Einnahmenschätzung. Damit widerlegen wir einmal mehr alle Zweck-Pessimisten in der Opposition, die schon unsere ursprüngliche niedrigere Einnahmen-Prognose als Wunschdenken gegeißelt haben.“

Die Landesregierung bringt den Nachtragshaushalt am 30.09.2015 in einem abgekürzten Verfahren, das parteiübergreifend unterstützt wird, in den Landtag ein. Er soll bereits am 01.10.2015 beschlossen werden, damit die Finanzhilfe für Flüchtlinge unmittelbar bereit steht und die bewilligten Stellen schnellstmöglich besetzt werden können.

Tourismus
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Unsere Region ist landschaftlich wunderschön! Wenn uns Freunde beim Besuch sagen: „Ihr lebt hier, wo andere Urlaub machen!“ ist das für mich eines der schönsten Komplimente für unser Oberberg.

Ein Ausbau des Fremdenverkehrs sorgt für die Schaffung und Sicherung vieler Arbeitsplätze und gleichzeitig achten wir automatisch darauf, unsere Natur zu erhalten. Nur wenn wir es schaffen, die vielen Biotope zu erhalten, bleibt unsere Region langfristig ein attraktives Ausflugs- und Erholungsgebiet.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Beim Antrag in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden die Personaldaten und die Fingerabdrücke registriert, um Mehrfachanträge in anderen Ländern auszuschließen. Die Entscheidung über eine Anerkennung des Asylantrags fällt oft in einer Anhörung, in der der Asylsuchende, ein Dolmetscher und ein Vertreter des BAMF anwesend sind. Dabei muss der Flüchtling darlegen, weshalb er verfolgt wird und warum eine Rückkehr nicht möglich ist. Dann gibt es mehrere Entscheidungen:

Positive Entscheidung: Im vergangenen Jahr wurden 1,8 Prozent der Anträge, über die überhaupt entschieden wurde, als asylberechtigt nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt. Ein weitaus größerer Teil – 24,1 Prozent – wurde als Flüchtling nach der Genfer Konvention anerkannt. Der juristische Unterschied: Für eine Anerkennung als asylberechtigt, muss eine Verfolgung durch staatliche Stellen vorliegen – bei Repression durch nicht-staatliche Stellen (etwa eine Terrorgruppe) greift nur der Schutz durch die Genfer Konvention. Faktisch genießen beide Gruppen in Deutschland aber die gleichen Rechte: Sie erhalten ein Aufenthaltsrecht zunächst für drei Jahre und Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Nach dieser Zeit wird noch einmal überprüft, ob die Gründe für das gewährte Asyl weiter bestehen. Wenn dies der Fall ist, können sie – wenn sie entsprechende Kriterien erfüllen – ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten oder, nach mindestens acht Jahren, auch eingebürgert werden.

Negative Entscheidung: Wird ein Antrag abgelehnt, muss die Person Deutschland binnen vier Wochen verlassen. Gründe dafür können sein, dass etwa kein plausibler Grund für Asyl vorliegt oder ein Flüchtling aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ kommt. Die Folge: Er ist „ausreisepflichtig“ und muss Deutschland verlassen. 2014 gab es 43.018 Ablehnungen (33,4 Prozent der entschiedenen Fälle). Unter Umständen bedeutet dies die Abschiebung. Bis dies passiert oder wenn eine Ausreise nicht möglich ist, sind die Flüchtlinge „geduldet“. In dieser Zeit gilt der Abschiebeantrag als ausgesetzt, die Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsschutzgesetz. Nach Schätzungen von Pro Asyl leben derzeit über 100.000 „Geduldete“ in Deutschland. Ein Grund für eine Aussetzung der Abschiebung kann sein, dass der Flüchtling durch eine schwere Krankheit reiseunfähig wird oder diese im Herkunftsland nicht behandelt werden kann. Weitere Gründe könnten sein, dass kein Pass für eine Rückkehr vorliegt oder die Herkunft eines Flüchtlings nicht zweifelsfrei geklärt werden kann.

Bei einer „formellen Entscheidung“ wird nicht über die Rechtmäßigkeit des Antrags entschieden. 2014 traf dies auf 45.330 (oder 35,2 Prozent der geprüften) Anträge zu. Ein häufiger Grund für eine solche „sonstige Verfahrenserledigung“ ist die Nicht-Zuständigkeit Deutschlands aufgrund des Dubliner Vertrags. Dieser Vertrag besagt, dass ein Flüchtling innerhalb der EU nur in dem Land Asyl beantragen kann, das er als erstes betreten hat. Zumeist wird der Asylsuchende dann in das betreffende Land – beispielsweise Italien – zurückgeschickt. Weitere Gründe können sein, dass ein Flüchtling nicht erreichbar oder der Antrag unzulässig ist.

Mobilität und Verkehr
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Unser Nahverkehrssystem darf nicht nur ein Schulbussystem sein. Ein Ausbau muss so erfolgen, dass jeder die Möglichkeit hat, mehrfach am Tag aus seinem Ort weg- und wieder nach Hause zu kommen. Gerade für die älteren Menschen unter uns ist so ein System wichtig, um ein eigenständiges Leben aufrechtzuerhalten. Hierzu gehört eine vernünftige Verbindung zwischen den Städten. Die Wiehltalbahn eignet sich zum Beispiel hierfür hervorragend. Das Bussystem muss schnell und flexibel sein und durch ein preisgünstiges Anrufsammeltaxi (AST) flächendeckend ergänzt werden.

Die Verkehrsanbindungen und Straßen sind zum Teil ausbaubedürftig. Als Beispiel ist die Umgehungsstrasse in Waldbröl zu nennen, deren Realisierung zum Erhalt der Wirtschaftsfähigkeit dringend notwendig ist.

Welche Rechte und Pflichten haben Asylsuchende?

Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung sowie Geduldete können eine Beschäftigung erst nach drei Monaten eines rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet aufnehmen.

Vom 4. bis zum 15. Monat haben diese Menschen einen sogenannten nachrangingen Zugang zum Arbeitsmarkt, das heißt, dass für eine konkrete Beschäftigung eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden muss, die wiederum die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen muss. Dafür werden grundsätzlich eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen abgeklärt. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen, bei denen die Bundesagentur für Arbeit nicht zustimmen muss (zum Beispiel Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf).

Nach 15 Monaten ununterbrochenem Voraufenthalt entfällt die Vorrangprüfung. Die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit entfällt nach vier Jahren.

Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?

Solange sich Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften aufhalten (in der Regel in den ersten drei bis sechs Monaten nach ihrer Ankunft), erhalten sie Unterkunft, Lebensmittel und Kleidung in Form von Sachleistungen. Alleinstehende Erwachsene erhalten darüber hinaus monatlich 140 Euro Bargeld, um weitere Bedürfnisse des täglichen Lebens decken zu können. Paare mit einem gemeinsamen Haushalt erhalten je Person 126 Euro, je Kind gibt es 82 bis 90 Euro im Monat zusätzlich. All das ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.

Wenn Asylbewerber die Gemeinschaftsunterkunft verlassen können, werden ihnen weiterhin die Kosten für Wohnung und Heizung erstattet. Weil sie keine Lebensmittel und Kleidung mehr erhalten, erhalten sie zusätzliches Bargeld: bei alleinstehenden Erwachsenen sind es monatlich 212 Euro, bei Paaren 190 Euro je Person, bei Kindern bewegt sich die Summe zwischen 130 und 194 Euro im Monat.

(Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg)

Was sind die größten Probleme bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation?

Das größte Problem ist die zu lange Dauer der Asylverfahren. Das muss der Bund schnell regeln. Wir brauchen mehr Entscheider, mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Zahlen der Flüchtlingszugänge entwickeln sich unverändert dynamisch weiter. Das bedeutet, dass in gleichem Umfang Unterbringungseinrichtungen geschaffen werden müssen sowie die Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge sichergestellt sein muss. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Bund seinen Anteil auch in der Finanzierung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge leistet.

Die Verfahren, insbesondere derjenigen Bewerberinnen und Bewerber mit geringer Bleibeperspektive, müssen beschleunigt werden. Diese Flüchtlinge sollen nach Möglichkeit gar nicht erst in die Kommunen verteilt werden. Die Verfahrensdauer ist insoweit der Schlüssel zu einem besseren „Management“ der Flüchtlingsströme. Eine durchschnittliche Dauer von sechs bis sieben Monaten, in manchen Fällen deutlich länger, ist zu lang.

Zuständig für die Durchführung und Entscheidung im Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter Aufsicht des Bundesinnenministeriums. NRW hat auf die beim BAMF geführten Verfahren keinen Einfluss.

Um die Verfahren signifikant zu beschleunigen, müssen die vom Bund noch für 2015 in Aussicht gestellten1.000 neuen Stellen im BAMF schnellstmöglich besetzt werden (ebenso wie die bis zu 1.000 weiteren Stellen für 2016), damit die Zahl der Asylentscheidungen deutlich gesteigert werden kann. Denn die Zahl der unbearbeiteten Verfahren hat sich bundesweit auf mittlerweile rund 270.000 erhöht. Dieser Bearbeitungsrückstand wird sich voraussichtlich eher noch vergrößern, da das BAMF auch bei vollständiger personeller Besetzung die in diesem Jahr erwarteten etwa 750.000 Erstanträge nicht bewältigen können wird.

Das ist schlecht für alle Menschen, die dauerhaft eine Perspektive bei uns bekommen und schnell am sozialen Leben teilhaben sollen. Das ist aber auch schlecht für die Menschen, die keine Chance auf ein Bleiben haben, da Ihnen damit nur falsche Hoffnungen gemacht werden.

Wie steht es um die medizinische Versorgung der Flüchtlinge?

Nordrhein-Westfalen führt als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge (G-Karte NRW) ein. Damit kann jeder Flüchtling künftig eine Gesundheitskarte erhalten, wenn die zuständige Kommune die Rahmenvereinbarung mit dem NRW-Gesundheitsministerium unterschreibt. Mit der Karte können die Flüchtlinge direkt zu einem Arzt gehen und diskriminierungsfrei versorgt werden. Die Ärzte und Krankenhäuser bekommen die Leistungen unkompliziert und zuverlässig ohne zusätzliche Bürokratie bezahlt. Die Gemeinden brauchen keine neuen und teuren Strukturen aufzubauen: Gleichzeitig können sie sicher sein, dass die Versorgung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden hierdurch übrigens nicht belastet, weil die Kosten über Steuermittel von den Kommunen bezahlt werden.

Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V wurde am 28. August 2015 mit den Verantwortlichen von den Krankenkassen unterzeichnet.

Bisher müssen Flüchtlinge in der Regel innerhalb von bis zu 15 Monaten nach ihrer Ankunft in NRW jeweils erst einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen dürfen. Dabei mussten kommunale Beschäftigte über die Behandlungsnotwendigkeit entscheiden. Bei umfangreicheren Behandlungen oder Therapien wird sich derweil nichts verändern: Diese müssen weiterhin vom Sozialamt beziehungsweise dem zuständigen Gesundheitsamt als notwendig anerkannt und genehmigt werden.

Die Gesundheitskarte kann allerdings erst mit der Zuteilung in eine Kommune beantragt werden. Flüchtlinge in Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind also von der Regelung nicht betroffen. Hier wird auch die Abrechnung der Kosten anders geregelt:

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe haben mit dem Land NRW einen Rahmenvertrag zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen geschlossen. Der Vertrag gilt ab dem 1. Oktober und sieht vor, dass die beiden NRW-KVen künftig die Arztabrechnungen aus den aktuell mehr als 160 Einrichtungen des Landes zur Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen. Bislang wurden sämtliche Einzelabrechnungen aus den Landeseinrichtungen durch die Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet.

„Durch die Unterstützung der KVen wird die Organisation bei der flächendeckenden Erstversorgung erheblich vereinfacht und beschleunigt. Zudem erhalten die Mediziner Sicherheit in Abrechnungs- und Verordnungsfragen“, sagt Dr. Gerhard Nordmann von der KV Westfalen-Lippe. Die Aufnahmeeinrichtungen sind künftig angehalten, Listen zu führen und die geleisteten Erstuntersuchungen, durchgeführte Impfungen und etwaige Röntgenuntersuchungen auf Tuberkulose von den untersuchenden Ärzten dokumentieren zu lassen. Anschließend werden die Listen bei der zuständigen KV eingereicht und abgerechnet.

Sind Flüchtlingskinder schulpflichtig?

Alle Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren haben das Recht und auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Nach dem Schulgesetz besteht die Schulpflicht für jedes Kind, somit auch für die Kinder von Asylsuchenden. Durch die Zuweisung und Meldung in einer Gemeinde sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihr Kind umgehend an einer Schule anzumelden.

Sehr häufig sprechen die Kinder von Asylsuchenden gar nicht oder nur sehr schlecht Deutsch. In vielen Schulen gibt es deshalb eine Erstförderung in der deutschen Sprache für Kinder und Jugendliche mit geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen. Damit das Kind an eine solche Schule vermittelt werden kann, nehmen die Eltern oder Erziehungsberechtigten Kontakt zur Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) auf. Im Beratungsgespräch wird das Kind aufgrund der bisherigen Schullaufbahn unter Beteiligung der Schulaufsicht an eine geeignete Schule vermittelt.