CDU und FDP leiden beim Thema Dichtheitsprüfung an Gedächtnisverlust

Jochen Ott, MdL, stellv. Vorsitzender der NRWSPD: „Die CDU zeigt mit ihrer Kampagne gegen die Dichtheitsprüfung, dass selbst ihr Kurzzeitgedächtnis nicht mehr funktioniert. Die bestehenden Regelungen zur Dichtheitsprüfung sind 2007 auf Initiative und mit den Stimmen der Herren Hovenjürgen, Lienenkämper und Löttgen beschlossen worden.

Damals wurde dies von der CDU als großer Verdienst für die Umwelt gefeiert. Heute entzieht sie sich ihrer Verantwortung und ersetzt Sachpolitik durch Populismus.

Gleiches gilt für die FDP. Da erklärte der FDP-Abgeordnete Ellerbrock am 6. Dezember 2007, Plenardebatte, 2. Lesung:
„Ein anderer Punkt, der uns mehrfach beschäftigt hatte, war die sogenannte Dichtigkeitsprüfung, die wir vom Baurecht in das Landeswassergesetz überführt haben, dorthin, wo sie hingehört. Leider muss man sagen: Dieses Problem hat Rot-Grün nie angefasst. Wir haben es angefasst. Wir haben es geregelt. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit lehren leider, dass man auch hier um ein gewisses Maß an Verbindlichkeit und Sanktionen nicht herumkommt. Deswegen müssen wir auch die Einführung eines Bußgeldtatbestandes hinnehmen.“

Noch im Juni vergangenen Jahres tönte der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rainer Deppe, im Landtag:  „Die CDU ist der Anwalt der Bürger. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Dichtheitsprüfung überall in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen bürgerfreundlich umgesetzt wird.“

Die Regierungskoalition prüft aktuell, welche Möglichkeiten es bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele zur Dichtheitsprüfung gibt. Dabei ist es für die SPD-Landtagsfraktion von besonderer Bedeutung, dass wir eine bürgerfreundliche und rechtssichere Lösung finden. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat dies zuletzt auf dem SPD-Landesparteitag noch einmal bekräftigt.

Wir werden dazu in Kürze konkrete Vorschläge vorlegen.“

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