Landtag verzichtet auf Erhöhung der Abgeordnetenbezüge

Die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge wird ausgesetzt. Das ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen den Fraktionen und Landtagspräsidentin Carina Gödecke, die heute, wie im Abgeordnetengesetz festgelegt, die Unterrichtung über die mögliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge (Drs. 16/3202) vorgelegt hat.

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat für 2013 eine Anpassung der Abgeordnetenbezüge um 2,28 Prozent errechnet. Mit der Initiative aller fünf Landtagsfraktionen ist die Anpassung hinfällig.

Parallel zu dem „Anpassungsbericht“ haben die Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und PIRATEN einen Gesetzentwurf (Drs. 16/3194) eingebracht, nach dem die Abgeordneten des Landtags NRW auf die Anpassung ihrer Bezüge nicht nur für 2013, sondern auch für 2014 verzichten. Für die Aussetzung der Anpassung ist ein Gesetzesbeschluss erforderlich, da Paragraf 15 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes die Anpassung der Abgeordnetenbezüge gemäß der im Anpassungsbericht errechneten Werte zum 1. Juli eines Jahres vorsieht. Für die Aussetzung der Anpassung wird das Abgeordnetengesetz daher entsprechend ergänzt.

Der Gesetzentwurf der fünf Landtagsfraktionen wird voraussichtlich in den Plenarsitzungen dieser Woche in erster und zweiter Lesung verabschiedet. Der Ältestenrat des Landtags NRW wird am morgigen Mittwoch bei Vorsitz von Landtagspräsidentin Gödecke die Tagesordnung für die Plenarsitzungen beschließen.

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