Mehr Gerechtigkeit bei der Entlohnung für 45.000 Menschen im Friseurhandwerk

NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider hat die ver.di-Tarifverträge über die Vergütungen im Friseurhandwerk und für die Auszubildenden im Friseurhandwerk rückwirkend zum 1. August 2012 für allgemein­verbindlich erklärt. Dazu erklärte Schneider: „Das Friseurhandwerk hat Anerkennung verdient.

Die Anerkennung einer Leistung beginnt bei fairen Löhnen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der beiden Tarifverträge schaffen wir mehr Gerechtigkeit bei der Entlohnung für rund 45.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Friseurhandwerk inklusive der geringfügig Beschäftigten.“

Demnach beträgt die Vergütung für eine Friseurin/einen Friseur, die/der die sogenannten Basistechniken beherrscht, nunmehr monatlich 1.358 Euro (zuvor 1.326 Euro). Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden. Ab dem 1. Oktober 2013 sieht der Tarifvertrag eine Erhöhung der Vergütung auf monatlich 1.390 Euro, ab 1. Oktober 2014 auf monatlich 1.423 Euro und ab 1. Oktober 2015 auf monatlich 1.455 Euro vor.

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung erhalten diese Vergütung spätestens nach 3 Beschäftigungsjahren im Friseurhandwerk. Allgemeinverbindlich sind alle Entgeltgruppen bis zur Geschäfts- bzw. Betriebsleitung mit abgeschlossener Meisterprüfung. Hier beträgt das Entgelt monatlich 2.239 Euro und wird stufenweise bis zum 1. Oktober 2015 auf 2.307 Euro erhöht.

Daneben wurden auch die Ausbildungsvergütungen für allgemein­verbindlich erklärt. So gibt es zum Beispiel im 1. Ausbildungsjahr ab 1. August 2012 monatlich 400 Euro, ab 1.Oktober 2013 monatlich 406 Euro, ab 1. Oktober 2014 monatlich 414 Euro und ab 1. Oktober 2015 monatlich 422 Euro.

Der paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusam­mengesetzte Tarifausschuss beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung bereits zugestimmt.

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