Sofortmaßnahmen für Schladernring

Einen Katalog mit insgesamt neun Sofortmaßnahmen zur Entschärfung des sogenannten Schladernrings haben die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Roland Adelmann (Oberberg) und Dirk Schlömer vom Landesbetrieb Straßen NRW gefordert.

5Hier der Antrag im Wortlaut:
Antrag auf verkehrssichernde Maßnahmen auf der 8256, „Schaldernring“

Durch die Anregung vieler Bürgerinnen und Bürger haben wir uns detailliert über die derzeitige Verkehrssituation auf der B256 zwischen Waldbröl und Windeck informiert und mit Verkehrsexperten beraten.

Als Reaktion auf die Motorradunfälle in den vergangenen Jahren wurde bekannterweise die B256 zwischen Waldbröl und Schladern in einem Teilbereich für Motorradfahrer zeitweise gesperrt. Darüber hinaus sind bisher keine grundlegenden Maßnahmen getroffen worden, um die Gefahrenstellen vollständig zu entschärfen. Lobenswerterweise wurden mehrere Unfall punkte mit Anpralldämpfern, bzw. Unterfahrschutzmaßnahmen versehen. Die Sperrung führte zwar an den Wochenenden zu einer Verringerung der Unfallhäufigkeit, ist aber verbunden mit einer deutlich gesteigerten Zunahme des Verkehrsaufkommens in den Ortschaften, die im Umfeld dieser Umleitung liegen.

Wie eine Besichtigung mit zahlreichen Sachverständigen und Bürgern ergeben hat, bestehen auf der Strecke zwischen Schladern und Waldbröl nach wie vor große Gefahrenpotentiale. Auch in diesem Jahr ereignete sich, wie der Presse zu entnehmen war, ein vermeidbarer Unfall durch ein Schlagloch zwischen Kreuzung Zeithstraße und Einmündung Baumener Straße. Der Straßenzustand im Bereich des Oberbergischen Kreises lässt unseres Erachtens nur eine Straßennutzung mit reduzierter Geschwindigkeit zu. Da eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung derzeit nicht gegeben ist, sind die weiteres zu erkennen. Die Verkehrsteilnehmer vertrauen darauf, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auch ausgenutzt werden kann. Daraus resultiert jedoch aufgrund der Straßenbreite und des Straßenzustandes eine stark erhöhte Unfallgefahr. Eine Streckensperrung verbessert nicht die Sicherheit auf der Strecke.

Um nachhaltig die Unfallgefahr zu minimieren, halten wir es für dringend erforderlich, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h und in einigen Kurvenbereichen auf 50 km/h abzusenken und die Kurvenbereiche zusätzlich zu kennzeichnen.

Durch eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist es den Ordnungsbehörden rechtlich möglich, eine unangemessene Geschwindigkeit entsprechend konsequent zu ahnden.

Die bisherige Umleitungsstrecke ist zum Teil in das Radwegenetz NRW aufgenommen worden. Die dort vorhandene Gemeindestraße ist aufgrund ihrer Breite und der nicht vorhandenen Fahrbahnmarkierung nicht optimal für die Aufnahme eines zunehmenden Fahrradverkehrs geeignet. Zumal dann nicht, wenn sie zeitgleich weiter als Umgehungstraße für Motorradfahrer genutzt wird. Eine Wiedereröffnung der B256 bietet sich, gerade im Hinblick auf die zu erwartende Zunahme des Fahrradverkehrs auf der Umleitung, an.

Ein weiterer Aspekt, warum eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll ist, besteht in der Tatsache, dass sowohl auf dem Schladernring als auch auf der Umgehungsstrecke Kreuzungspunkte mit den Fernwanderwegen bestehen. Die neuen Fernwanderwege, „Natursteig Sieg“ und „Bergischer Panoramasteig“ kreuzen den Schladernring. Hierdurch kommt es bereits jetzt schon zu wesentlich mehr Wanderern als in der Vergangenheit. Verschärfend kommt hinzu, dass der Fernwanderweg „Weg der deutschen Einheit“ von Bonn nach Berlin auf der Umleitungsstrecke verläuft.

Die Durchführung der unten genannten Maßnahmen ermöglicht es, die zeitweise Sperrung des Streckenabschnittes für Motorradfahrer aufzuheben und somit auch die starke Verkehrszunahme der im Umfeld liegenden Ortschaften rückgängig zu machen. Wir bitten Sie daher um die Durchführung folgender Maßnahmen:

Sofortmaßnahmen:

  • Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von der Kreisgrenze des Oberbergischen Kreises bis zur Einmündung Peter-Mähler-Weg auf 50 km/h
  • Herabsetzen der Geschwindigkeit auf 70 km/h auf dem Abschnitt von Abzweigung Peter-Mähler-Weg bis zur Ortslage Spurkenbach.
  • Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Ortslage Grunewald auf 50 km/h
  • Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach der Ortslage Grunewald bis zur Einmündung Zeithstraße auf 70 km/h
  • Veranlassung von Geschwindigkeitsmessung bis zur Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung.
  • Durchgehende Markierung der kompletten Fahrbahn mit Fahrstreifenbegrenzungen.
  • Änderung der Standorte der Warnschraffen an qer Abzweigung nach HahnenbachjHöhnrath. Die Entfernung von der Fahrbahn ist zu groß und kann daher zu falschem Fahrverhalten führen. Hier bietet sich zusätzlich ein Warnhinweis auf die scharfe Kurve an (VZ 103-10 bzw. 103-20).
  • Aus der Fahrtrichtung Rhein-Sieg-Kreis kommend sollte die Einmündung Hahnenbach angekündigt werden.
  • Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers, insbesondere in der Erkenntnis, dass die Strecke intensiv von Zweiradfahrern benutzt wird, ist die Ausbesserung der Schäden in der Asphaltdecke trotz geplantem Ausbau in den nächsten Jahren zwingend erforderlich.


Ab März 2014:

Aufhebung der Streckensperrung.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind alle kostengünstig durchführbar. Die Möglichkeit eines Ausbaues in gleicher Qualität wie im Bereich des Rhein-Sieg Kreises, inklusive kompletter Sanierung der Fahrbahndecke, ist anzustreben.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schlömer, MdL
Dr. Roland Adelmann, MdL

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