Doppelte Studentenjahrgänge brauchen doppelt Wohnraum

Bundesbauminister Peter Ramsauer hatte in Berlin unter anderem Vertreter der Studentenwerke und der Wohnungswirtschaft zu einem „Runden Tisch“ über studentische Wohnungsnot nach Berlin eingeladen.

„Außer Spesen nix gewesen, das ist das Ergebnis des Runden Tisches zum Studentischen Wohnen, zu dem Bundesbauminister Peter Ramsauer eingeladen hatte. Das ist zu wenig. Der Bund muss dem Runden Tisch Taten folgen lassen, und zwar so schell wie möglich“, forderte NRW-Wohnungsbauminister Michael Groschek. „Die dramatische Verschärfung der Lage auf den Wohnungsmärkten macht klar: Der Bund darf sich nicht klammheimlich aus der Wohnungsbauförderung zurück ziehen“, so Groschek weiter.

Aktuell erhalten alle Bundesländer bis 2013 jährlich 518 Millionen Euro vom Bund für den sozialen Wohnungsbau. NRW bekommt davon 97 Millionen Euro, gibt aber allein in diesem Jahr 850 Millionen Euro in die Wohnraumförderung.

Die Forderung des Generalsekretär des deutschen Studentenwerks (DSW), Achim Meyer auf der Heyde, nach einem Bund-Länder-Programm für mindestens 25.000 zusätzliche, preisgünstige Wohnheim­plätze für Studierende ist nach Ansicht von Groschek richtig, wird aber ohne eine deutlich verbesserte finanzielle Hilfe des Bundes nicht funktionieren.

Die verschärfte Lage auf dem Wohnungsmarkt für Studenten war vorhersehbar. In den meisten Universitätsstädten ist der Wohnungsmarkt ohnehin angespannt. Doppelte Abiturjahrgänge (2013) und die Aussetzung der Wehrpflicht (2011), die die Lage verschärfen, sind nicht vom Himmel gefallen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat frühzeitig auf den erwarteten Studentenansturm reagiert: Bereits vor drei Jahren wurde in NRW die soziale Wohnraumförderung im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus geöffnet, um neuen studentischen Wohnraum auch mit Hilfe der sozialen Wohnraumförderung zu errichten. Ziel ist hierbei, flexiblen Wohnraum zu schaffen, der nach Rückgang der Studentenzahlen (nach 2020) durch andere Zielgruppen genutzt werden kann.

Im experimentellen Wohnungsbau wird so die Förderung von Kleinappartements ermöglicht, die flexibel wieder in „Normalwohnungen“ zusammengelegt werden können. Ebenso können Gruppenwohnungen (ursprünglich für pflegebedürftige Senioren) nun auch für Studierende genutzt werden.

Insgesamt wurden seit 2009 über 60 Millionen Euro Förderung aus der sozialen Wohnraumförderung bereitgestellt, um damit Wohnraum für über 1.200 Studierende zu schaffen. Im Jahr 2013 soll in NRW das Angebot für studentisches Wohnen aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung auf 50 Millionen Euro (2012: 20 Millionen) aufgestockt werden.

Das Förderangebot richtet sich in NRW an alle Investoren und Bauherren, nicht nur an die Studentenwerke. Es ist damit auch für kommunale Wohnungsunternehmen oder andere regional agierende Wohnungsunternehmen interessant.

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