AKTUALISIERUNG VOM 23.10.2015
Für das Jahr 2016 erklärt sich das Land bereit, den Kommunen pro Flüchtling 10.000 Euro zu bezahlen. Ein großer Teil dieses Geldes stammt aus der vom Bund in Aussicht gestellten Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling, die ein zu eins an die Kommunen weitergegeben werden soll. Zusätzlich hat sich das Land bereit erklärt, auch die Kosten für rund 13.600 aus humanitären Gründen geduldete Flüchtlinge zu übernehmen. Dafür mussten die Städte bislang alleine aufkommen. Insgesamt erhalten die Kommunen nun fast ein Drittel mehr Geld als bisher. Für 2017 konnte noch keine Einigung erreicht werden.
Die Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung von der Bundes- sowie der Landesebene. Auf verschiedenen Flüchtlings- und Asylgipfeln wurden diese Zuschüsse in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich erhöht, um die Kommunen spürbar zu entlasten.
Das Land NRW hat die Zahlungen für Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge kontinuierlich aufgestockt auf bislang 215 Millionen Euro. Derzeit plant das Land eine neue Stichtagsregelung für die Zuschüsse im Jahr 2016. Nach aktueller Gesetzeslage würde die Höhe der Zuschüsse anhand der konkreten Flüchtlingszahlen vom 1. Januar 2015 berechnet werden. Seit diesem Tag leben allerdings sehr viele Flüchtlinge mehr in Nordrhein-Westfalen. Die Kommunen würden die Unterstützung für diese Menschen erst mit zwölfmonatiger Verzögerung erhalten. Daher werden die Zuschüsse nun nach den prognostizierten Flüchtlingszahlen für den 1. Januar 2016 berechnet. Sobald die genauen Zahlen für diesen Stichtag vorliegen, werden die Zahlungen dann genau angepasst.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten durch diese Änderung 931 Millionen Euro mehr Zuschüsse durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) im Haushaltsjahr 2016. Insgesamt gehen vom Land in 2016 über dieses Gesetz voraussichtlich 1,37 Milliarden Euro an die Kommunen, im Jahr 2015 kommen 217 Millionen hinzu (also insgesamt 432 Millionen Euro in 2015).
Der Oberbergische Kreis profitiert wie folgt von der Gesetzesänderung:
Kommune |
Voraussichtlicher Gesamtbetrag der FlüAG-Pauschalen im Jahr 2016 |
Davon: Zusätzliche FlüAGPauschalen aufgrund geänderter Stichtagsregelung |
Bergneustadt |
1,5 Mio Euro |
1,0 Mio Euro |
Engelskirchen |
1,6 Mio Euro |
1,1 Mio Euro |
Gummersbach |
3,9 Mio Euro |
2,6 Mio Euro |
Hückeswagen |
1,3 Mio Euro |
0,9 Mio Euro |
Lindlar |
1,8 Mio Euro |
1,3 Mio Euro |
Marienheide |
1,2 Mio Euro |
0,8 Mio Euro |
Morsbach |
1,0 Mio Euro |
0,6 Mio Euro |
Nümbrecht |
1,5 Mio Euro |
1,0 Mio Euro |
Radevormwald |
1,8 Mio Euro |
1,2 Mio Euro |
Reichshof |
1,8 Mio Euro |
1,2 Mio Euro |
Waldbröl |
1,6 Mio Euro |
1,1 Mio Euro |
Wiehl |
2,0 Mio Euro |
1,4 Mio Euro |
Wipperfürth |
2,0 Mio Euro |
1,3 Mio Euro |
Weitere Zahlungen im Bereich Flüchtlinge
Das Land stellt für 2015 zusammen mit dem Geld aus dem 2. Nachtrags-Haushalt gegenwärtig insgesamt circa 840 Millionen Euro für Flüchtlinge zur Verfügung und hat damit die Zuwendungen im Vergleich zu den Vorjahren nochmals deutlich aufgestockt.
Neben zusätzlichen Beträgen für die Unterbringung und Versorgung der Menschen in den Kommunen sind beispielsweise nochmals 22 neue Richterstellen in den Haushalt 2015 eingestellt worden, um die gerichtlichen Verfahren im Hinblick auf die gestiegenen Fallzahlen zu beschleunigen. Weitere zusätzliche Haushaltsmittel sind bestimmt für die Unterrichtung der Flüchtlingskinder an Schulen sowie für die Unterbringung in Kindergärten. So sind zum Beispiel 310 weitere Lehrerstellen für die Förderung der deutschen Sprache und zur Beratung der Familien sowie 674 neue Lehrerstellen für die gestiegenen Schülerzahlen vorgesehen. 2015 werden insgesamt 2.600 zusätzliche OGS-Plätze finanziert.
Zusätzlich wird das Land NRW mit einem 3. Nachtrags-Haushalt weitere 900 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieses Hilfspaket soll in einem verkürzten Verfahren durch das Landesparlament gebracht werden, damit das Geld schon im Oktober an die Kommunen und Landesbehörden gegeben werden kann. „Mit dem Hilfspaket schaffen wir die Voraussetzung, dass wir Flüchtlingen ein menschenwürdiges Unterkommen und eine dringend notwendige Integration bieten können. Dafür bringt die Landesregierung 900 Millionen Euro auf – ohne neue Kredite aufzunehmen“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.
Von den eingeplanten Mehrausgaben entfällt mit 863 Millionen Euro der Löwenanteil auf das Innenministerium: Allein 313 Millionen Euro setzt die Landesregierung für Aufnahme, Transport und Versorgung von Asylbewerbern an. Weitere 152 Millionen Euro stellt das Land für bis zu 50.000 Unterkunftsplätze bereit. Das Schulministerium kann mit 35 Millionen Euro 2.625 Lehrerstellen einrichten, um Unterricht für Flüchtlingskinder zu gewährleisten. 380 Kräfte sollen in den Bezirksregierungen ehrenamtliche Helfer bei der Betreuung der Asylbewerber entlasten. Das Justizministerium wird mit 76 Stellen im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit für schnellere Asylverfahren sorgen. Insgesamt werden durch den Nachtragshaushalt 3.102 Stellen geschaffen.
Die zusätzlichen Ausgaben werden durch prognostizierte Steuermehreinnahmen in gleicher Höhe ausgeglichen. Bis Jahresende steigen die Einnahmen demnach auf 63,4 Milliarden Euro. Walter-Borjans: „Wir planen trotz hoher Belastungen mit einer unveränderten Neuverschuldung von 1,9 Milliarden Euro. Das verdanken wir steigenden Steuereinahmen und einer realistischen Einnahmenschätzung. Damit widerlegen wir einmal mehr alle Zweck-Pessimisten in der Opposition, die schon unsere ursprüngliche niedrigere Einnahmen-Prognose als Wunschdenken gegeißelt haben.“
Die Landesregierung bringt den Nachtragshaushalt am 30.09.2015 in einem abgekürzten Verfahren, das parteiübergreifend unterstützt wird, in den Landtag ein. Er soll bereits am 01.10.2015 beschlossen werden, damit die Finanzhilfe für Flüchtlinge unmittelbar bereit steht und die bewilligten Stellen schnellstmöglich besetzt werden können.