Nachwuchsförderung bei den Freiwilligen Feuerwehren ja, aber Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit

Anlässlich des heute mehrheitlich abgelehnten Entwurfes der CDU für ein Gesetz zur Änderung des Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetzes (FSHG) erklärt Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: 

„Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Mit dem Gesetzentwurf, der die Einrichtung sogenannter Kinderfeuerwehren früher ermöglichen soll, hat die CDU-Landtagsfraktion eine Vereinbarung aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag abgeschrieben. Wesentliche Fragen bleiben darin aber ungeklärt oder werden erst gar nicht gestellt: Wie wird diese Arbeit nach der Gründung unterstützt? Welche Hilfestellung leisten wir als Land bei dieser wichtigen Aufgabe? Welche Veränderungen sind zusätzlich bei der Novellierung des FSHG erforderlich, um den Katastrophenschutz stärker zu betonen, aber auch um die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren zu stärken? Wie werden die Feuerwehrleute für diese besondere Arbeit mit kleinen Kindern pädagogisch geschult?

Die Anhörung im Innenausschuss hat schon ergeben, dass auch die Feuerwehren in unserem Land es für vernünftiger halten, die Diskussion zur Einführung und rechtlichen Absicherung von Kinderfeuerwehren nicht isoliert, sondern im Rahmen der anstehenden Diskussion der erforderlichen Novellierung des FSHG zu führen. Auch wir möchten die Schaffung einer Kinderfeuerwehr nur als einen Baustein von vielen im Rahmen einer großen FSHG-Novelle sehen, die dringend erforderlich sind, um die Nachwuchsförderung und die Jugendarbeit bei den Freiwilligen Feuerwehren zu stärken.“

facebooktwittergoogle_plusmail

Das könnte Sie auch interessieren