Votum für umfassende medizinische Versorgung von Opfern sexueller Gewalt

Hilfe für Vergewaltigungsopfer darf nicht an der religiösen Ausrichtung des Krankenhausträgers scheitern. Das fordern SPD und Grüne in ihrem vom Landtag beschlossenen Antrag. Eine umfassende medizinische Versorgung von Opfern sexueller Gewalt muss gewährleistet sein.

Wenn Opfer stationär aufgenommen werden, gehören zu ihrer umfassenden Erstversorgung auch die Beratung und die Sicherstellung der Verschreibung und Ausgabe der „Pille danach“. Die Abweisung eines Vergewaltigungsopfers in zwei katholischen Krankenhäusern in Köln muss lückenlos aufgeklärt werden. Alle Fraktionen des Landtags hatten in der Debatte den Kölner Fall kritisiert.

Rede von Daniela Jansen zum Eilantrag zur medizinischen Versorgung von Vergewaltigungsopfern am Mittwoch dem 23.01.2013:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte ZuhörerInnen,

„Achte nicht bloß auf das, was andere tun, sondern auch auf das, was sie unterlassen“.

Diese altdeutsche Weisheit gilt auch für das empörende Verhalten der katholischen Krankenhäuser in Köln im Falle der vergewaltigten jungen Frau.
Unterlassene Hilfeleistung im streng juristischen Sinne mag das zwar nicht sein – es entspricht jedoch auch in keinem Falle einem christlichen Ethikverständnis.  Das hat auch Kardinal Meisner gestern eingeräumt.

Da erwacht eine junge Frau im Park auf einer Bank. Sie ist verwirrt, erinnert sich nicht mehr an das Ende der vergangenen Nacht.
In ihrer Not tut sie das einzig Richtige und wendet sich an eine Ärztin, die sie notärztlich untersucht und sie an ein Krankenhaus verweisen will, um die entsprechende gynäkologische Untersuchung zu veranlassen.

Beide danach kontaktierten Krankenhäuser verweigern die Aufnahme mit dem Hinweis darauf, dass mit einer solchen Untersuchung auch eine mögliche Beratung zur „Pille danach“ verbunden sei
Diese jedoch zu verschreiben und abzugeben, ist katholischen Krankenhäusern untersagt.

In dieser Situation wird die junge Frau zum zweiten Mal zum Opfer.

Wir sind uns hier in diesem Haus vermutlich alle einig, meine Damen und Herren, dass einem Menschen, der hilflos zum Opfer eines Verbrechens geworden ist, jede Hilfe zu Teil werden muss, die er oder sie benötigt.

Bei aller Empörung über die bekannt gewordenen Einzelfälle ist zum einen sicher zu überlegen, ob die Zulassung oder Vergabe einer gynäkologischen Notfallbetreuung für katholische Krankenhäuser akzeptabel ist.

Zum anderen müssen wir uns als Politikerinnen und Politiker aber auch die Frage stellen: warum gibt es bislang keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben, wie in einem solchen Falle eine Spurensicherung vorzunehmen ist?

Unabhängig vom Geschlecht werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Menschen Opfer von so genannten K.O. Tropfen oder anderen Betäubungsmitteln werden.
In diesen Fällen ist eine schnelle Spurensicherung von Nöten, denn manche Substanzen sind nur 6-12 Stunden nachweisbar.
Eine Verzögerung, wie im Kölner Fall geschehen, führt im schlimmsten Falle dazu, dass der Täter oder die Täterin unbehelligt davon kommen.

Wir gehen mit unserem Antrag sogar noch einen Schritt weiter und fordern, dass es auch die Möglichkeit einer anonymen Spurensicherung geben muss.

Das Opfer einer  Vergiftung mit K.O. Tropfen und der oftmals damit einhergehenden sexuellen Gewalt muss die Möglichkeit haben, Spuren sichern zu lassen – unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei.

Bislang besteht die Regelung, dass nur im Falle einer Anzeige die Kosten für eine Spurensicherung übernommen werden.  Dem oftmals traumatisierten Opfer muss aber eine Karenzzeit gegeben werden, in der es sich für eine Anzeige entscheiden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Piratenpartei geht uns daher in der Sache nicht weit genug.

Es geht nicht nur darum, eine umfassende medizinische Versorgung für Betroffene von sexualisierter Gewalt zu sichern, denn in aller Regel erfolgt diese auch in katholischen Krankenhäusern, um das an dieser Stelle auch klar zu sagen.

Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag, der die Landesregierung dazu auffordert, sich auf Bundesebene für die Klärung der Frage einzusetzen, ob die „Pille danach“ zur Erstversorgung von Vergewaltigungsopfern gehört.
Die Vorfälle in Köln müssen zudem rückhaltlos aufgeklärt werden, das sind wir den Opfern von Betäubungsmitteln und sexualisierter Gewalt schuldig.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“

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