Lebensmittelspenden an Tafeln steuerfrei

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, auf Lebensmittel­spenden an die Tafeln keine Mehrwertsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig null Euro betragen.

Damit fällt keine Umsatzsteuer an. Das Grund­problem wurde auf Initiative von Nordrhein-Westfalen auf Bund-Länder-Ebene auf die Agenda gesetzt.

Notwendig wurde diese Regelung nachdem ein Finanzamt in Sachsen die geltende Regelung des Umsatzsteuerrechts so ausgelegt hat, dass ein Bäcker Umsatzsteuer auf die gespendeten Brötchen zahlen musste. Nach Bekanntwerden dieses Falles durch Medienberichte reagierte das NRW-Finanzministerium umgehend und sorgte mit einer Übergangs­regelung  bis zur endgültigen Klärung durch Bund und Länder dafür, dass den Spenderinnen und Spendern von Lebensmitteln auch in der Zeit bis zur Entscheidung keine Nachteile entstanden. So wurde ein ähnlicher Fall wie in Sachsen vermieden.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans dazu: „Es wäre nicht verständlich gewesen,  Spender für die Tafel gegenüber denen zu benachteiligen, die Lebensmittel achtlos in den Müll werfen. Deswegen haben wir sofort gehandelt und sind froh, dass es jetzt eine endgültige Lösung gibt.“

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